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airshot.LAN :: AGB´s

AGB´s

Liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer,

die folgenden Bedingungen regeln das vertragliche Verhältnis zwischen Euch (nachfolgend Teilnehmer) und dem Team airshot.LAN (nachfolgend Veranstalter genannt). Mit dem Abschicken der Anmeldung zum Event airshot.summer.10 (nachfolgend Veranstaltung genannt) bzw. dem Betreten der Räumlichkeiten werden diese Regeln anerkannt.
Vielen Dank für eurer Verständnis

  • §1 Bezahlung und Warteliste
      Die Veranstaltung sowie der Verein LAN.ZONE.2301 sind nicht gewinnorientiert. Eventuelle Gewinne aus der Veranstaltung kommen der Veranstaltung von weiteren ähnlichen Events zugute. Alle persönlichen Angaben sind wahrheitsgemäß auszufüllen. Nicht wahrheitsgemäß ausgefüllte Benutzer werden kommentarlos gelöscht.
      Mit der Anmeldung zum Event "airshot.summer.10" ist ein Eintrag auf der Teilnehmerliste verbunden.
      Bis zur Überweisung (spätestens bis eine Woche vor der Veranstaltung) des Unkostenbeitrags (zu finden im Menüpunkt "Event Infos"), ist noch kein Platz reserviert.
      Erst nach Bezahlung erhält man den Status "Bezahlt" und hat Anspruch auf einen Sitzplatz.
  • §2 Teilnahme minderjähriger Personen
      Teilnehmer unter 18 Jahren müssen eine unterschriebene Einverständiserklärung der Eltern vorweisen. Zu finden unter "Downloads". Die Eltern erklären sich damit einverstanden dass  ihr Kind sich eventuell mit gewalttätigen Spielen wie Call of Duty, Counter-Strike, Quake, etc. auseinandersetzt und diese spielt.
  • §3 Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
      Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen Gründen, die ein stattfinden der Veranstaltung unmöglich machen, ohne Einhaltung einer Frist abzusagen. In einem solchen Fall werden bereits gezahlte Beiträge zurückerstattet. Der Veranstalter kann Teilnehmer vor und während der Veranstaltung ausschließen, wenn die Durchführung der Veranstaltung trotz Mahnung des entsprechenden Teilnehmers nachhaltig gestört wird. Jeglicher Anspruch auf Rückerstattung und Entschädigung erlischt hierdurch. Gegebenenfalls für den Veranstalter entstehende Kosten, durch den Ausschluss des Teilnehmers, sind vom Teilnehmer zu tragen.
  • §4 Rücktritt durch den Teilnehmer
      Nur Teilnehmer, die uns den Eintritt bis zum festgesetzten Überweisungsschluß überwiesen haben, bekommen einen Platz reserviert. Jegliche Reservierungen, können bis zum festgesetzten Abmeldeschluß (2 Wochen vor der LAN-Party) schriftlich (z. B. per Email) rückgängig gemacht werden. Der Rücktritt gilt als anerkannt, wenn seitens des Veranstalters eine Bestätigung des Rücktritts erfolgt. Nur dann besteht Rückerstattungsrecht auf den gezahlten Eintritt. Erscheint ein Teilnehmer nicht zur Party oder meldet sich nicht fristgerecht bis zwei Wochen vor der Lanparty ab, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den bezahlten Unkostenbeitrag zur Kostendeckung einzubehalten.
  • §5 Haftung der Teilnehmer
      Falls es zur Sachbeschädigung durch einen Teilnehmer im Bereich der Veranstaltung kommt, dabei seien sowohl das Inventar des Veranstaltungsortes als auch eingebrachte Sachen der Veranstalter, Sponsoren und Teilnehmer genannt, haftet der Verursacher unbeschränkt und in voller Höhe und kann sofort von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Dabei erlöschen jegliche Rückerstattungsansprüche des Verursachers.
      Jeder Teilnehmer haftet für selbst eingebrachte Gegenstände (Computer, Zubehör, Kleidung ...). Bei Abhandenkommen (Diebstahl) oder Beschädigung von Eigentum eines Teilnehmers übernimmt der Veranstalter weder Haftung noch leistet er Schadensersatz.
  • §6 Nutzung von Software
      Der Veranstalter spricht sich davon frei, für die Daten auf den von Teilnehmern mitgebrachten Datenträgern (Festplatten, Zip-Drives, Disketten, CD's, DVD´s etc.) verantwortlich zu sein. Gleiches gilt für im Netzwerk transferierte, nicht vom Veranstalter bereitgestellte Dateien.
  • §7 Allgemeines Verhalten
      Jeder Teilnehmer verpflichtet sich zu gesitteten Verhalten. Falls ein Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden sollte, so geschieht dies nur im Interesse der anderen Teilnehmer. Jegliche Versuche einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu be-, verhindern werden mit sofortigem Ausschluss geahndet. Unfug ist zu unterlassen, körperliche Auseinandersetzungen sind strengstens untersagt. Den Weisungen des Veranstalters, sowie durch den Veranstalter legitimierten Personen ist Folge zu leisten.
      Der Veranstalter hat das Hausrecht.
  • §8 Verhalten im Netzwerk
      Jegliche Versuche, andere Teilnehmer, Game-/Fileserver oder andere Netzdienste zu stören, sind strengstens untersagt und werden mit einem Verweis von der Veranstaltung bestraft. Es ist aussschliesslich die vom Veranstalter zugeteilte Netzwerkkonfiguration zu verwenden. Abweichungen oder Änderungen sind nur auf Weisung gestattet.
      Absichtliche Störungen des Netzwerkbetriebs werden mit sofortigem Ausschluß ohne Rückerstattung der Anmeldegebühr geahndet.
  • §9 Mitgebrachte Gebrauchsgegenstände / Veränderung des Netzwerks
      Der Veranstalter stellt einen Raum, einen Netzwerkzugang sowie Server zur Verfügung. Anderes Equipment (Computer mit Netzwerkkarte, RJ45 Netzwerkkabel (Twisted Pair), etc.) sind vom Teilnehmer mitzubringen.
      Der Veranstalter haftet nicht für die Funktionstüchtigkeit der von Teilnehmern mitgebrachten elektrischen Geräte.

      Kommt es während der Veranstaltung zu Unterbrechungen oder Ausfällen, so kann für diesen Zeitraum vom Veranstalter kein Geld zurückerstattet werden.

      Das Benutzen von Lautsprechern ist untersagt. Es besteht Kopfhörerpflicht. Das Mitbringen von überflüssiger Hardware (Drucker, Scanner etc.) sowie anderer Gebrauchsgegenstände wie Toastern, Mikrowellen, Backofen, Wasserkochern, Lavalampen, Verstärkern oder Video-Projektoren o.ä. sind aus Platz-, Strom- und Sicherheitsgründen nicht gestattet. Eigenmächtige Veränderungen am Netzwerk (das Einbringen von Erweiterungen, z.B. durch Hubs, Switch, Router etc.) ist strengstens verboten.
  • §10 Nikotin, Alkohol und sonstige Rauschmittel
      Das Trinken von alkoholischen Getränken ist gestattet. Jeder Teilnehmer haftet jedoch selber für die Menge die er zu sich nimmt. Der Konsum von illegalen Rauschmittel ist auf dem Veranstaltungsgelände strengstens verboten. Das Rauchen ist nur außerhalb des Pfarrheims erlaubt. Werden illegale Drogen konsumiert, so wird dies ausnahmslos zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt.

      Offensichtlich alkoholisierte oder unter Drogeneinfluss stehende Personen werden vom Veranstalter der Veranstaltung verwiesen.

  • §11 Gesundheitliche Schäden
      Die für Videospiele geltenden Sicherheits- und Warnhinweise gelten ausnahmslos. Für gesundheitliche Schäden wird keine Haftung übernommen.
  • §12 Werbung / Handel
      Den Teilnehmern ist es nicht gestattet, in irgendeiner Form für politische oder gewerbliche Vereine zu werben, sondern nur den offiziellen Sponsoren der Veranstaltung. Diese werden beizeiten öffentlich bekannt gegeben.
      Es darf auf der Party ohne Zustimmung des Veranstalters nichts an- oder verkauft werden.
  • §13 Turniere und Preisvergabe
      Jeder Turnierteilnehmer ist verpflichtet die vor dem Turnier bekanntgegebenen Regeln einzuhalten. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, bei Verstößen die Turnierteilnahmeberechtigung zu widerrufen. Teilnahme und Preisverleihung erfolgt ohne Gewähr und unter Ausschluß des Rechtsweges.
  • §14 Abfall
      Anfallender Müll ist in die vorgesehenen Behältnisse zu befördern. Jeder Teilnehmer hat seinen Platz so zu verlassen, wie er aufgefunden wurde, d. h. sauber und ordentlich. Der Veranstalter wird sich bemühen, Möglichkeiten zur Müllentsorgung und -trennung anzubieten, weist die Teilnehmer jedoch an, den selbst verursachten Abfall auch selbst zu entsorgen.
  • §15 Haftung durch den Veranstalter
      Die Veranstalter können bei Sach- und Personenschäden nicht zur Verantwortung gezogen werden. Sie sind außerdem nicht haftbar für die Daten, in dessen Besitz ein Teilnehmer steht oder für den Datentransfer zwischen den Teilnehmern im Netzwerk. Der Veranstalter übernimmt ebenso keine Haftung für Schäden, die an der Soft- oder Hardware des Rechners durch eventuelle Viren, das Aufspielen von Programmen, Umkonfiguration des Betriebssystems, etc. entstehen.
      Der Veranstalter haftet auch nicht für durch 3. bereitgestellte Technik.
  • § 16 Anfertigung von Fotos bzw. Werbematerial
      Jeder Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Fotos, Videos, etc., die vom Organisationsteam sowie von akkreditierten Medienpartnern und Pressevertretern auf der Veranstaltung angefertigt werden, und nach Belieben veröffentlicht werden können.
  • §17 Änderungen der AGBs
      Sollte der Veranstalter Änderungen an den AGBs vornehmen müssen, werden alle angemeldeten Teilnehmer unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Sollten diese nicht mit den neuen AGBs einverstanden sein, wird ihnen auf wunsch der Teilnahmebetrag zurück erstattet.
  • §18 Gültigkeit der AGBs 
      Die hier aufgeführten Regeln sind ausnahmslos zu akzeptieren. Sollte es der Verlauf der Vorbereitung und/oder der Veranstaltung notwendig machen, so behält sich der Veranstalter eine Änderung vor. Eine Mißachtung kann den Verweis von der Veranstaltung und u. U. eine Anzeige zur Folge haben.
  • §19 Salvatorische Klausel
      Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

22. Mai 2010 - 23:45
( Team airshot.LAN )

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03. Sep 2010 - 05. Sep 2010
Bezahlt: 12Angemeldet/nicht bezahlt: 23Frei: 45 35
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